Keine Angst vor Wespen, Hornissen und Co.

Hamelner Beratergruppe hilft bei Problemen mit Stechimmen

(Hameln-Pyrmont) Die Wespenzeit hat begonnen und bereits für erste Aufregungen gesorgt: denn es waren einige Schwärme der Honigbienen unterwegs, die irrtümlich für Wespenvölker gehalten wurden. Außerdem gab es Beobachtungen schwarz-gelber Insekten, der Größe nach als Hornissen vermutet, und zur Gefahrenabwehr wurde gleich die Feuerwehr gerufen. In allen Fällen waren Entwarnungen möglich – wenn nicht gleich in einem Telefonat, dann spätestens bei einer Beratung der Betroffenen vor Ort. Dabei wurden die Bestimmungsmerkmale einer Honigbiene erklärt und der Kontakt zu Imkern vermittelt. Tatsächlich hat die Königin einer bestimmten Wespenart durchaus ein gewisse Ähnlichkeit mit einer Hornisse: die „Mittlere Wespe“ gehört – wie auch die Hornisse – zu den friedfertigen Wespenarten.

Die Hamelner Beratergruppe, bestehend aus den ehrenamtlichen Helfern  und den Mitarbeitern der Naturschutzbehörden der Stadt Hameln und des Landkreises Hameln-Pyrmont, hat sich durch Fortbildungen und die bereits mehrjährigen Beratertätigkeiten die notwendige Sachkunde angeeignet. Sie hilft der Feuerwehr bei der Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorschriften und vor allem den Ratsuchenden, die Probleme im Umgang mit Wespen haben.

Die gelbschwarze Färbung von Insekten erzeugt bei uns Respekt und führt mitunter zu unbegründeten Ängsten. Unbestritten gibt es wehrhafte Arten, die mit ihrem Stachel heftige Schmerzen verursachen können. Wenn aber bestimmte Verhaltensregeln eingehalten werden, ist auch mit diesen Insekten ein friedliches Auskommen möglich.

Vor allem die Hornisse als größte Art der heimischen Faltenwespen verteidigt sich nur dann, wenn sie sich angegriffen fühlt. Wer Hornissen nicht stört, insbesondere Erschütterungen des Nestes, ein längeres Verstellen der Flugbahn und ein Berühren der Tiere vermeidet, wird auch nicht gestochen! Außerhalb der Nester angetroffene Tiere weichen Störungen oder einer Bedrohung durch Flucht aus. Hornissen ernähren sich in dieser Zeit nur von Baumsäften oder Blütennektar und sind auf der Suche nach Insekten, die zur Versorgung der Larven im Flug erbeutet werden. Aus diesen Gründen geraten Hornissen nur zufällig auf die Terrasse oder den Balkon.
Aufgrund der fehlenden Informationen über ihre Lebens- und Verhaltensweisen werden die Stechimmen zu Unrecht verfolgt.

Wespen und Hornissen unterliegen den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach den allgemeinen Vorschriften ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Zudem dürfen deren Lebensstätten nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt oder zerstört werden. Verstöße gegen die Verbote können mit Bußgeldern geahndet werden. Die heimischen Bienenarten, zu denen auch die Hummeln gehören, und speziell die Hornissen sind als besonders geschützte Arten in der Bundesartenschutzverordnung aufgelistet. Bekämpfungen dieser Tiere oder das Zerstören von Hummel- oder Hornissennestern stellen Verstöße gegen die besonderen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes dar und können sogar strafrechtlich verfolgt werden. Keinesfalls sollte daher eigenmächtig zur Giftspritze gegriffen werden!

Bei Beachtung der folgenden Verhaltensregeln, die für alle nestbauenden Stechimmenarten gelten, ist auch in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Neststandort eine friedliche Koexistenz zwischen Tier und Mensch möglich.
  • Vermeiden Sie heftige Bewegungen und Erschütterungen im Abstand von 2 bis 3 Metern vom Nest.
  • Kleinkinder sollten gegebenenfalls durch Absperrungen vom Nest ferngehalten werden. Mit einem Sicherheitsabstand von 3-5 m zu einem Nest, das entweder direkt sichtbar oder indirekt durch ständigen Ein- und Ausflug der Tiere erkennbar ist, können Menschen eine Beunruhigung des Insektenvolkes vermeiden und dem Risiko eines Stiches aus dem Wege gehen.
  • Sehr hilfreich sind zudem die Fliegengitter, mit denen fast alle Hausöffnungen vor einem Einflug von Insekten abgesichert werden können.
    Wespen kehren immer auf demselben Weg zum Nest zurück. Unliebsamen „Zusammenstößen“ geht man deshalb am besten aus dem Weg, indem man Abstand zu den Einflugschneisen hält.
  • Achtung: Wer in den Einfluglöchern herumstochert oder auf das Nest einschlägt, löst im Wespenvolk eine Panik aus, die selten schmerzlos für den Angreifer bleibt!

Sollte es trotzdem Probleme im „friedlichem Miteinander“ geben, so hilft die Beratergruppe auf Anfragen gerne weiter.

Für das Hamelner Stadtgebiet stehen Ihnen Christian Wiemeyer von der Unteren Naturschutzbehörde (05151 / 202-1471) mit den ehrenamtlichen Beratern  Dr. Thomas Forche (0178 / 1481958), Gerd Hoffmann (0170 / 5708488), und für das sonstige Kreisgebiet Harald Baumgarten von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont unter 05151 / 903-4403 mit seinem Beraterteam zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie im Bedarfsfall zunächst die ehrenamtlichen Berater, bevor Sie Kontakt mit der Feuerwehr aufnehmen.


Quelle:  Presseinfo des Landkreises Hameln-Pyrmont / Juli 2016

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